Der Vorstand des Vereins

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Wir.... der Vorstand des Vereins

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  • ... sagen unsere Meinung
  • und ... können auch feiern!

Aktueller Hinweis!

Datenschutzerklärung der „Siedlergemeinschaft der Stammarbeitersiedlung Lauf e.V.“

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

Im Hinblick auf die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt der Hinweis, dass wir die von Euch bei uns gespeicherten personenbezogene Daten:

„Name, Vorname, Adresse, Datum des Vereinsbeitritts-/Austrittsdatum, Geburtsdatum, Telefonnummer, SEPA-Lastschriftmandat, E-Mail-Adresse und ehrenamtliche Funktion“

im Rahmen der Mitgliederverwaltung, dem Betrieb der Webseite, der Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos sowie der Beitragsverwaltung nur dazu verwenden, Informationen, entsprechend dem Vereinszweck zu speichern.

Ein Vorteil, um am Vereinsleben und den damit verbundenen Vergünstigungen teilzunehmen!

Da die Daten der Mitgliederverwaltung nicht über die Internetseite verarbeitet werden, sondern über eine Vereinsverwaltungssoftware auf einen lokalen Computer, sind Eure Daten mit etablierten Standardmaßnahmen effektiv geschützt.

Des Weiteren verwenden wir Eure E-Mail-Adresse auf der Webseite des Vereines www.siedlerverein-lauf.de um Euch über Vereinsaktivitäten zu informieren oder um Anfragen an den Verein zu beantworten.

Euere Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben!

Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere nachfolgend genannte Rechte:

Das Recht auf Auskunft / Berichtigung / Löschung / Einschränkung der Verarbeitung / Datenübertragbarkeit / sowie das Recht auf Widerspruch.

Den Organen des Vereins oder sonst für den Verein tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderem als der jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörendem Zweck zu verarbeiten bzw. bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ist der 1. Vorstand bestellt.

Lauf, den 25. Mai 2018

Erwin Salomon
1. Vorstand

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